
Ab Mittwoch, dem 17.11.2021 ist die KartCity GmbH nach Allgemeinverordnung der Stadt Braunschweig mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet, von allen Kundinnen und Kunden einen Nachweis im Sinne der 2G-Regelung zu verlangen. Die ist keine Regel, die wir als Unternehmen aufstellen, sondern zu der wir als Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind.
Ausnahmslos alle Kundinnen und Kunden über 6 Jahren müssen also ab den 17.11.2021 einen der folgenden Nachweise vorlegen:
- Impfnachweis (Impfschutz vollständig am 15. Tag nach der Zweitimpfung; Nachweis per Impfausweis oder CovPass-App)
- Genesenennachweis (positiver PCR-Test älter als 28 Tage bzw. Genesenennachweis durch das Gesundheitsamt)
Ausnahmen bilden Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten dürfen. In diesen Fällen muss ein PoC-Antigen Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem benötigen Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, ein fachärztliches Attest über die Unfähigkeit.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dazu verpflichtet, sich einen dieser Nachweise von euch vorlegen zu lassen. Hierbei werden keine Ausnahmen getätigt.
Das Team der KartCity hofft auf euer aller Verständnis. Bedenkt, dass es im Interesse Aller ist, ein sicheres und somit auch schönes und spaßiges Erlebnis bei uns zu haben!